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CO2-Bepreisung von Gebäuden: Wer trägt die Kosten der Wärmewende?

Ab dem 01.01.2021 wird der CO2-Emissionshandel auf die Sektoren Wärme und Verkehr ausgeweitet: Damit soll das Heizen mit fossilen Brennstoffen wie Öl und Gas unattraktiver werden. Um den Anstieg der Brutto-Warm-Mieten auf einem tragbaren Niveau zu halten, wurde die Diskussion rund um die Verteilung der Kosten angestoßen: Die Bundesministerien für Finanzen, Umwelt und Justiz schlagen vor, die Umlage der entstehenden Kosten auf Mieter auf maximal 50 Prozent zu begrenzen. Vermieter sollen also die Hälfte der Mehr-Kosten durch die Co2-Bepreisung des Gebäudes tragen. Der Gesamtverband der Deutschen Wohnungswirtschaft (GdW) warnt: So könnten die nötigen Investitionen in energetische Sanierungen verzögert werden. Der GdW setzt darauf, die Kostenumlage abhängig vom Sanierungsstand der Immobilie zu betrachten.

Die eingeführte CO2-Bepreisung, auch von Gebäuden, ist ein wichtiger Bestandteil, um zeitnah spürbare CO2-Reduktionen zu erzielen – insbesondere im Hinblick auf die Verschärfung der Klimaziele bis 2030. Auch im Gebäudesektor soll die ab 2021 anfallende CO2-Bepreisung so einen Beitrag zur Erreichung der ambitionierten Klimaziele leisten. Ab dem kommenden Jahr startet der Emissionshandel zunächst mit zunächst mit einer CO2-Bepreisung von 25 Euro pro Tonne. Danach steigt der Preis jährlich auf bis zu 55 Euro im Jahr 2025 an. Für das Jahr 2026 soll ein Preiskorridor von mindestens 55 und höchstens 65 Euro gelten.

CO2-Preis: Neue Perspektive im Nutzer-Investor-Dilemma

Die CO2-Bepreisung von Gebäuden soll fossile Brenn- und Kraftstoffe weniger attraktiv machen und einen weiteren Anreiz schaffen, in klimaschonende Heiztechnik und Dämmung zu investieren. Die Investitionsentscheidung auf Basis energetischer Berechnungen liegt beim Vermieter – der Mieter allerdings prägt die tatsächliche erreichte Energieeffizienz über das tägliche Heizverhalten. Eine zusätzliche Bepreisung fossiler Brennstoffe soll hier ergänzend gegen den nach energetischen Sanierungen häufig beobachteten "Rebound Effekt" wirken.

Der CO2-Preis wirkt also über zwei Wege positiv im Sinne des Klimaschutzes. Sie erhöht aber gleichzeitig die Gesamtkosten für das Wohnen – zusätzlich zu den in den letzten Jahren stark gestiegenen Mietpreisen. Es dürfen also die Brutto-Warm-Mieten nicht sozial unverträglich steigen – gleichzeitig die dringend notwendige energetische Modernisierung des Gebäudebestandes durch die CO2-Bepreisung nicht verzögert werden.

Klimaschutz kann nur erfolgreich beschritten werden, wenn niemand abgehängt wird. Dafür bedarf es wirtschaftlicher Lösungen: Für Vermieter und Mieter. Der GdW empfiehlt, dass der in deutschen Wohngebäuden sehr unterschiedliche energetische Zustand bei der CO2-Preis-Kostenverteilung berücksichtigt werden muss. Denn: In bereits modernisierten Gebäuden ist auch das Verhalten des Nutzers beim Umgang mit Strom und Heizwärme in der Wohnung entscheidend für die energetische Bilanz des Gebäudes.

CO2-Preis: Hebel Verbrauchsverhalten nutzen

Doch um den Hebel „Verbrauchsverhalten“ nutzen zu können, müssen Bewohner überhaupt erst einmal ihr Verbrauchsverhalten kennen und dazu befähigt werden, ihren Umgang mit der Energie in den eigenen vier Wänden zu verbessern. Genau hier setzt die Energieeffizienz-Richtlinie (EED) an: Mieter müssen ab 2021 neben der jährlichen Heizkostenabrechnung auch unterjährig über ihre Verbräuche informiert werden. So können sie ihr eigenes Verbrauchsverhalten reflektieren und sich bewusst für eine angepasste Nutzung von Energie entscheiden und den CO2-Preis gering zu halten. Wie wirksam das sein kann, haben Studien gezeigt: Mit niedriginvestiven Maßnahmen im Gebäude, gepaart mit regelmäßigen Informationen über eigene Energieverbräuche, lassen sich bis zu 20 % Energieeinsparungen bei Wohngebäuden erzielen.
Basis legt die Digitalisierung: Sie ist Werkzeug für eine präzise Erfassung von Energiedaten im Gebäude und damit für zielgerichtete Maßnahmen zur energetischen Sanierung im Gebäude sowie ein mündiges Verbrauchsverhalten von Bewohnern. So lässt sich auch die CO2-Bepreisung des Gebäudes einfach kontrollieren und gering halten.