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Themenbeitrag

Aufsteller noventic group energy efficiency directive

Faktencheck zur Energieeffizienzrichtlinie (EED)

1. Was ist das Ziel der EED Richtlinie ?

Die EED (Energy Efficiency Directive) soll der Europäischen Union bei ihrem Vorhaben helfen, Energie einzusparen. Als Reaktion auf die menschengemachte Erderwärmung haben sich die EU-Mitgliedsstaaten darauf geeinigt, den Verbrauch von Primärenergie zu senken. Und zwar schon bald: Über alle Sektoren hinweg soll bis 2020 20% Primärenergie gespart werden. Das wird schwer zu erreichen sein. Auch der Gebäudesektor spielt dabei eine wichtige Rolle und kann helfen, die verpflichtenden Energieeinsparungen der EU-Länder von jährlich 1,5 Prozent im Durchschnitt zu schaffen. Der Gesetzgeber räumt der Digitalisierung der Gebäudeinfrastruktur dabei einen hohen Stellenwert ein.

2. Wie wird die Energieeffizienzrichtlinie konkret umgesetzt?

Mit der Ende 2018 novellierten EED Richtlinie wurde die Rechtsgrundlage geschaffen, um durch effiziente Energieeinsparungen in Gebäuden dem Klimawandel entgegenzuwirken. Die EED muss zunächst in nationales Recht umgewandelt werden. In Deutschland wurde dafür das Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen. Für die Marktteilnehmer drängt dabei die Zeit: Denn schon ab November 2020 dürfen in Neubauten und modernisierten Gebäuden nur noch fernauslesbare Verbrauchserfassungsgeräte eingesetzt werden. Für Bestandsbauten gilt eine Nachrüstpflicht bis Januar 2027 – allerdings nur, wenn diese Maßnahmen kosteneffizient zu gestalten sind.

3. Was bedeutet die unterjährige Verbrauchsinformation für Mieter – und für Wohnungsunternehmen?

Eigentümer von Bestandsbauten beziehungsweise Immobilienverwalter stehen schon ab Januar 2022 in der Pflicht, ihre Mieter monatlich über deren Energieverbräuche zu informieren, sofern die Gebäude mit fernlesbaren Erfassungsgeräten ausgestattet sind. Die Daten verschicken kann man dann, wie bisher, per Post. Oder aber digital, über ein Onlineportal oder eine App. Der digitale Weg ermöglicht zudem eine direkte Kommunikation zwischen Mietern und Vermietern. Termine zu koordinieren, würde so viel einfacher.

4. Wieso hilft Transparenz dabei, den eigenen Energieverbrauch zu senken?

Wer Bescheid weiß über seinen Energieverbrauch, ist achtsamer beim Heizen und nutzt seine Stromquellen aufmerksamer. Das war zum ersten Mal schon nach der novellierten Heizkostenverordnung von 1981 zu spüren: Da wurde der CO2-Ausstoß sehr schnell und deutlich gesenkt. Wenn der Mieter neben der individualisierten Abrechnung auch unterjährig über seinen Verbrauch informiert wird, werden Einsparpotenziale von 15% prognostiziert. Insgesamt können wir durch diese Transparenz der Verbräuche der EED Richtlinie so 5,5 t C02 jährlich einsparen (hochgerechnete Einspareffekte durch individualisierte Verbrauchsabrechnung und unterjährige Verbrauchsinformation).

5. Durch EED Richtlinie zur Digitalisierung und Vernetzung von Gebäudedaten – Warum ist das sinnvoll?

Durch Einführung der Energieeffizienzrichtlinie kommt es zur Vernetzung von Gebäudedaten über Cloud-Plattformen mit externen Daten und Anwendungen, weshalb diese auf eine höhere Nutzenebene gehoben werden. Digitalisierung hilft bei der Prozessoptimierung: Werden Verbräuche per App visualisiert, erfüllen Vermieter bereits heute die Anforderung der unterjährigen Verbrauchsinformation, Mieter haben jederzeit Zugriff auf Ihre Verbräuche. Zudem wird so ein direkter Kommunikationskanal eröffnet, bei Mieterwechsel steht die Abrechnung direkt bereit, Anwendungen wie Leckageortung werden ermöglicht.

6. Warum jetzt schon in AMR investieren?

Die Energieeffizienzrichtlinie ist verabschiedet. In Deutschland wird die entsprechende EU-Richtlinie in eine neue Heizkostenverordnung gegossen. Für Wohnungsunternehmen, Vermieter und Verwalter führt dann kein Weg mehr vorbei an der funkbasierten Fernablesung und Abrechnung des Wärme- und Wasserverbrauchs. Wenn Zähler oder Heizkostenverteiler demnächst ohnehin ausgetauscht werden müssen, ist jetzt ein guter Zeitpunkt, um auf fernablesebare Funksysteme umzurüsten. Denn: Die Mess- und Erfassungsgeräte werden für mehrere Jahre installiert. Kaltwasserzähler haben eine Eichfrist von sechs, Warmwasser- und Wärmezähler von fünf Jahren.

7.Hilft die EED Richtlinie tatsächlich die Energieeffizienz von Gebäuden zu erhöhen?

Mehr Transparenz durch prompte Visualisierungen des eigenen Energieverbrauchs, das optimierte Steuern von Energieanlagen – das sind die künftigen Eckpunkte bei der Herausforderung, Energie zu sparen. Und sie sind sinnvoll: Mit der Hilfe dieser geringinvestiven Maßnahmen können in Wohngebäuden rund 20 Prozent und in Gewerbebauten sogar 25 Prozent der Energie eingespart werden. Außerdem stellen intelligente Messsysteme die Grundlage dar für die Aussteuerung der Verteilnetze – und damit für die fortschreitende Digitalisierung der Energiewende.

8. Brauche ich nach Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie keine Ablesetermine mehr?

Dank funkbasierter, fernauslesbarer Messtechnik hat der Aufwand mit der Terminfindung mit der Einführung der EED Richtlinie ein Ende. Kein Mieter muss mehr zu Hause auf den Ableser warten und dafür im ungünstigen Fall einen halben Arbeitstag opfern. Dank intelligenter Messsysteme können Verbräuche digital erfasst und über eine Datenplattform bereitgestellt werden. Übrigens: Die manuelle Ablesung von Wasser, Wärme oder Strom wird der EED Richtlinie zufolge ab 2027 ohnehin Vergangenheit sein.

9. Wann geht der Smart-Meter-Rollout los?

Für die in der noventic group entwickelten Smart Meter Gateways ist die Zertifizierung durch das BSI bereits erfolgreich erledigt. Die intelligenten Messsysteme, mit denen schon sehr bald bis zu 80 Prozent aller Verbraucher versorgt sein müssen, können installiert werden. Bevor der Rollout starten kann, müssen allerdings laut Gesetzgeber drei unabhängige Anbieter zertifiziert sein – das zögert den Start des Rollouts noch hinaus.