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CO2 hat einen Preis: Verantwortung zusprechen

Versöhnung von Klimaschutz und Wirtschaft, das fordert Peter Altmaier, Bundesminister für Wirtschaft und Energie, in seiner Eröffnungsrede auf dem dena Energiewende-Kongress 2020. Sein 20-Punkte-Plan „Klima schützen & Wirtschaft stärken“ legt die Grundlage für die Forderungen. Auch die Immobilienwirtschaft steht im Fokus: Wie können mit Sanierungskonzepten und der Digitalisierung notwendige Effizienzpotentiale im Gebäudebestand gehoben werden? Für die Wirtschaft, so Altmaier, sei das allergrößte Problem die Ungewissheit. Diese führe dazu, dass Investitionen unterblieben. Sein Ansatz: Langfristig klare Rahmenbedingungen schaffen, wahlperiodenübergreifend.

Der 20-Punkte-Plan

In einer parteiübergreifenden „Charta für Klimaneutralität und Wirtschaftskraft“ der auch Unternehmen beitreten können, wird das Ziel der Klimaneutralität bis spätestens 2050 festgeschrieben. Um das Ziel des klimaneutralen Gebäudebestands zu erreichen, müssen Immobilienunternehmen aufgrund branchenüblich langer Investitionszyklen die Weichen bereits heute stellen. Für kommunale Gebäude ticken die Uhren allerdings schneller: Sie werden durch die Charta verpflichtet, das Ziel der Klimaneutralität bereits bis 2035 sicher zu erreichen.

CO2-Bepreisung: Verteilungsstreit

Als Hebel sollen marktwirtschaftliche Maßnahmen dienen: Der europäische Emissionshandel und die nationale CO2-Bepreisung. Die Verteilung der höheren Kosten für Wärme und Strom wird aktuell diskutiert: Die Bundesministerien für Finanzen, Umwelt und Justiz schlagen vor, die Umlage der entstehenden Kosten für die Mietpartei auf maximal 50 Prozent zu begrenzen. Vermieter sollen also für die Hälfte der Mehrkosten aufkommen.

Für den Gesamtverband der Deutschen Wohnungswirtschaft (GdW) ist das nicht der richtige Ansatz: Nötige Investitionen in energetische Sanierungen würden so verzögert. Der GdW schlägt vor, die Kostenumlage abhängig vom Sanierungsstand der Immobilie zu betrachten, da das Verbrauchsverhalten der Bewohner einen großen Einfluss auf den tatsächlichen Energieverbrauch habe. Denn: Je geringer der Energiebedarf ist, desto entscheidender ist beim Heizenergieverbrauch die individuelle Nutzung in jeder einzelnen Wohnung, auf die der Vermieter kaum Einfluss hat. Eine gerechte Lösung sei deshalb, dass in energetisch sanierten Gebäuden mit den Effizienzklassen A+ bis C die Nutzer den CO2-Preis übernehmen.

Die Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes fordert „die hundertprozentige Ausklammerung der Mieterinnen und Mieter von der CO2-Bepreisung. Nur so kann die gewünschte Lenkungswirkung erreicht werden.“ Der Mieterbund argumentiert, dass eine Umlage der CO2-Bepreisung auf die Betriebskosten direkt zulasten von Mieterinnen und Mietern ginge, ohne dass sie auf klimaschonende Heizsysteme umstellen oder Investitionen in energetische Sanierungen initiieren könnten. Müssten Vermieter die hundertprozentigen Kosten der CO2-Bepreisung zahlen, würden zusätzlichen Anreize für Investitionen in klimaschonende Heizungssysteme oder energetische Sanierungen entstehen.

Verursachungszentriert Kosten bewältigen

Im Hinblick auf die maximale CO2-Ersparnis durch das Setzen von Anreizen ist der Ansatz des GdW breiter aufgebaut: Wird der energetische Zustand des Gebäudes bei der Verteilung der CO2-Kosten in Betracht gezogen, werden sowohl Sanierungsanreize gesetzt, als auch Anreize für sparsames Verbrauchsverhalten dauerhaft etabliert. Ist das Gebäude energetisch sanierungsbedürftig, werden die Modernisierungsanreize – dem Verursacherprinzip folgend – auf den Gebäudebesitzer konzentriert.

Vor diesem Hintergrund wird zudem deutlich, dass die alleinige energetische Sanierung in der Klimabilanz nicht zielführend ist. Sanierungsaufwände können durch die Kombination mit funkender Sensorik und digitalen Anwendungen im Alltagsbetrieb dauerhaft gesichert werden. So kann dem Rebound Effekt wirkungsvoll entgegengewirkt werden. Im Altbau kann so die der Bausubstanz und Heizanlagen entsprechende, maximale Energieersparnis gehoben werden. Nur so kann bei beiden Modellen die berechnete Energieeffizienz im Alltagsbetrieb sichergestellt werden; auch zum Schutz der Bewohner, die ja für die Verbrauchskosten grade stehen müssen. Beispielweise über eine Klimaschutz-App können Bewohner und Immobilienunternehmen Energieverbräuche auslesen und haben somit die Möglichkeit, ihr Verbrauchsverhalten zeitnah anzupassen.

Politische Rahmenbedingungen für CO2-Ersparnis

Altmaier will über die CO2-Bepreisung hinaus weitere Anreize für mehr Klimafreundlichkeit setzen: Unternehmen, die dazu bereit sind, können sich in sogenannten „Carbon Contracts for Difference“ zu einem schnelleren Transformationsprozess verpflichten, als er durch die Klimaziele vorgegeben ist. Gerade für viele kommunale Wohnungsunternehmen, die bereits jetzt einen Kurs zu mehr Energieeffizienz eingeschlagen haben, interessant, künftig noch zielstrebiger zu sein – agieren sie doch immer auch unter besonders wachsamer Beobachtung der Öffentlichkeit.

Andreas Kuhlmann, Vorsitzender der Geschäftsführung, Deutsche-Energie-Agentur (dena): „Die von Minister Altmaier vorgestellten Vorschläge (…) kommen zur richtigen Zeit. So ist die Festlegung eines jährlichen Prozentsatzes vom BIP für Klimaschutz-Investitionen ein erster guter Ansatz.“ Er ist der Überzeugung: „Deutschland hat eine starke Wirtschaft und insbesondere einen starken Mittelstand. Viele Unternehmen haben in den vergangenen Jahren kluge Ideen und klimafreundliche Lösungen entwickelt und sich damit auch auf den internationalen Märkten behauptet. Besonders da, wo ihnen regulatorische Hürden im Weg stehen, braucht es die Unterstützung durch die Politik durch verlässliche Rahmenbedingungen, die über Jahre hinweg Klarheit und Planbarkeit schaffen.“