Themenbeitrag
Warme Räume, gutes Raumklima – bei sinkenden Energieverbrauchskosten. Und damit auch noch etwas für den Klimaschutz tun. Das klingt gut – kostet aber in der Herstellung. In der öffentlichen Wahrnehmung gehen bei energetischen Sanierungen von Gebäuden häufig Mieterhöhungen einher, die die eigene Wohnung unbezahlbar machen.
Wir alle wollen und brauchen den Klimaschutz. Wir sind dem Zwei-Grad-Ziel der internationalen Klimapolitik und den „Klimazielen 2050“ der Bundesregierung verpflichtet. Doch die Ziele sind ambitioniert, das „Zwischenziel 2020“ ist höchstwahrscheinlich nicht mehr zu erreichen – und die Maßnahmen gibt es nicht umsonst. Allen Akteuren wird immer deutlicher, dass auf dem Weg zum nahezu klimaneutralen Gebäudebestand in 2050 kontinuierlich alle gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Interessen zusammengebracht und abgeglichen werden müssen – ein gesamtgesellschaftlicher Konsens ständig neu debattiert und erarbeitet werden muss.
In dem Streitgespräch „Vereinbarkeit von energetischen Sanierungen und bezahlbarem Wohnen. Ein Widerspruch?“ gingen auf den „Berliner Energietagen 2018“ die Diskutanten Prof. Dr.-Ing. Andreas Holm (Forschungsinstitut für Wärmeschutz e.V.), Ulrich Ropertz (Geschäftsführer des Deutschen Mieterbundes e.V.) und Kirsten Seeger (Leiter Unternehmensentwicklung der noventic group und Vertreter der Energie-Task-Force des Zentralen Immobilien Ausschuss) dieser Fragestellung auf Grund.
Prof. Andreas Holm stellte mit „Wärmeschutz im Kontext der Energiewende“ ein aktuelles Forschungsvorhaben vor. Für ihn liegen Erfolg oder Misserfolg der Energiewende im Gebäudebestand: Geeignete Baustoffe und Technologien gebe es, allein die Sanierungsrate falle seit Jahren zu gering aus.
Energetische Sanierungen dürfen aber nicht allein von den Schultern der Mieter getragen werden, so Ulrich Ropertz: Trotz der unbestrittenen Relevanz des Klimaschutzes und der dafür im Gebäudesektor zwingend notwendigen energetischen Sanierungen müsse dieser unbedingt sozialverträglich gestaltet werden, allein um die gesellschaftliche Akzeptanz der Energiewende nicht zu gefährden. Eine zu diskutierende Lösung: die Umlagefähigkeit der energetischen Investitionen auf die Mieten zu reduzieren und im Gegenzug die Fördermöglichkeiten energetischer Sanierung von Gebäuden zu erhöhen .
Darüber hinaus wird vor einem zu restriktiven Ordnungsrecht auf dem Miet- und Immobilienmarkt gewarnt: Wenn privates Kapital für den Klimaschutz aktiviert werden solle – und die Größe dieses Vorhaben verlange dies – müsse die Ausgestaltung der Maßnahmen am Objekt möglichst individuell und technologieoffen für Gebäudeeigentümer umsetzbar sein, so Kirsten Seeger. Nur so könne die energetische Sanierung von Gebäuden optimal und kosteneffizient umgesetzt werden.
Die noventic group engagiert sich für klimaintelligente Lösungen im Gebäudesektor.
Die noventic group will Wegbereiter einer klimaintelligenten Steuerung von Gebäuden sein – und so einen aktiven Beitrag zu mehr Wirtschaftlichkeit, Energieeffizienz und zum globalen Klimaschutz leisten. Hierbei spielt die energetische Umgestaltung von Wohnraum eine besondere, herausragende Rolle – denn auf den Gebäudebereich alleine entfällt rund 40 Prozent unseres Energieverbrauchs.
Was wir als essentiell für die erfolgreiche Verknüpfung von klimafreundlicher Sanierung und bezahlbarem Wohnraum sehen? Wir haben versucht, die vielschichtige Themenlage für Sie in drei Thesen zusammenzufassen.
1. These
Wirtschaftlichkeit und gesellschaftliche Akzeptanz sichern.
Klimaschutz in seiner Gesamtheit, also unter Berücksichtigung der Folgekosten, muss in Summe immer wirtschaftlich (tragbar) sein. Für alle Akteure: die öffentlichen Haushalte, die Mieter und die Gebäudeeigentümer. Sie müssen das energetische Engagement langfristig schultern können.
Die Klimaziele 2050 der Bundesregierung sind ambitioniert – laut dem Zwischenfazit der Leitstudie „Integrierte Energiewende“ der dena oder der Studie „Klimapfade für Deutschland“ des BDI lassen sich selbst die 80-Prozent-Ziele nur durch intelligente politische Umsteuerung oder Anreizsysteme, durch starkes privatwirtschaftliches Engagement sowie durch eine breite gesellschaftliche Akzeptanz erreichen. Um das nochmals ambitioniertere 95-Prozent-Ziel erreichen zu können, wären Nullemissionen für weite Teile der deutschen Volkswirtschaft notwendig – und somit auch für den Gebäudesektor und hier im Speziellen dem großen Bestand an Wohngebäuden.
Neben der für den Klimaschutz zentralen energetischen Modernisierung der Gebäudehülle und Energietechnik muss deshalb auch verstärkt auf die „Klimahebel“ aus dem geringinvestiven Bereich gesetzt werden: sie helfen, die Kosten zu reduzieren und so der Diskussion um faire Kostenverteilung und das „Investor-Nutzer-Dilemma“ die Brisanz zu nehmen. Denn in Summe ist im geringinvestiven Bereich der Klimaschutzmaßnahmen der CO2-Vermeidungshebel je investiertem Euro häufig ungleich größer, die Investitionslast für Gebäudeeigentümer und Mieter bei gleichem Klima-Nutzen also geringer. Um dieses Potenzial besser erschließen zu können, müssen in der Gesetzgebung flankierend Anpassungen vorgenommen werden, um zusätzlich verstärkt Investitionsanreize in diesem Bereich zu setzen.
2. These
Hebelkraft staatlicher Steuerung intelligent gestalten.
Zentrale Aufgabe des Staates ist es, für den Klimaschutz im Gebäudesektor klare Zielkorridore und Rahmenbedingungen vorzugeben. Ein zu strenges Ordnungsrecht jedoch wird den Erfolg der Klimaschutzpläne gefährden, da die Bestandsgebäudestrukturen in Deutschland eine sehr heterogene Struktur aufweisen und daher sehr unterschiedliche Anforderungen an Energieeffizienzmaßnahmen haben. Technologieoffenheit ist damit eine zentrale Voraussetzung für den Erfolg der Klimaziele im Gebäudesektor: Nur so kann eine energetische Modernisierung im individuellen Optimum umgesetzt werden. Konkret heißt dies, dass das Zusammenspiel zwischen der energieeffizienten Gebäudehülle und der gebäudetechnischen Anlagen sowie zwischen intelligenten Betriebssystemen und regenerativen Energien bestmöglich zusammengeführt werden können.
Auch die Verteilnetzstudie der dena betont die Vorteile eines technologieoffenen Ansatzes bei der Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen – nur hohe Freiheitsgrade böten die notwendige Flexibilität, auch auf zukünftige Entwicklungen reagieren und sie in bestehende Infrastrukturen integrieren zu können.
Ein positives Beispiel ist der im Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende definierte Smart Meter Rollout. Er wird hierfür im Gebäudesektor die zentrale Voraussetzung schaffen: Über das Smart Meter Gateway wird die intelligente, effizienzsteigernde Verknüpfung von Stromnetzen, Stromerzeugung und -verbrauch ermöglicht – die effizienten Einbindung von „regenerativem Strom“ beispielsweise ermöglicht. Eine so aufgebaute intelligente Infrastruktur reduziert einerseits die heute üblichen Doppel-Infrastrukturen und garantiert darüber hinaus die für die Wohnungswirtschaftliche notwendige Flexibilität für zukünftige Entwicklungen und Mehrwertdienste.
3. Aspekt
Digitalisierung für bewusstes Verbrauchsverhalten nutzen.
Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass die tatsächlichen Energieverbräuche in energetisch sanierten Gebäuden nicht entsprechend der planerischen Prognosen sinken. Denn mit den neuen baulichen Gegebenheiten verändern sich auch die Verbrauchsverhalten von Bewohnern (Umweltbundesamt, siehe Fußnote). Diese Effekte werden unter dem Begriff „Rebound Effekt“ summiert.
Über zwei Hebel lässt sich dem entgegenwirken:
- Um im Alltag kontinuierlich das Bewusstsein für energiesparendes Verhalten zu schaffen, muss das eigene, individuelle Verbrauchsverhalten über eine intelligente Vernetzung von Sensorik und Mieter-Interfaces visualisiert und erkennbar gemacht werden – so können Verbraucher befähigt werden, intrinsisch motiviert direkte Konsequenzen in ihrem Nutzerverhalten ziehen und den eigenen Verbrauch zu reflektieren.
- Um den geplanten und errechneten CO2-Einsparungen auch im Alltagsbetrieb näher zu kommen, muss die Wohnungswirtschaft eine intelligente Betriebsführung aufbauen. Intelligente Messsysteme machen zusätzlich die Verbräuche von Gebäuden und Quartieren transparent und zeigen so den Bestandshaltern Optimierungspotenziale auf. In der Betriebsführung – aber auch in den Sanierungsanstrengungen.
Fazit
In Summe kann die intelligente Steuerung von Gebäuden – also die technologieoffene Digitalisierung im Gebäudesektor – einen substanziellen Beitrag leisten, energetische Sanierungen kosteneffizienter umzusetzen. Hierzu müssen jedoch zusätzlich Anreize bzw. bessere wohnungswirtschaftliche Rahmenbedingungen für die geringinvestiven Maßnahmen in der Energiewende gesetzt werden. Der Smart Meter Rollout mit dem Smart Meter Gateway ist hierfür ein notwendiger und richtiger Anfang.
Perspektivisch wird durch das Gesetz zur Digitalisierung und den Smart Meter Rollout eine Infrastruktur geschaffen, die die Bereitstellung lastabhängiger Tarife ermöglicht. So könnten Kunden – Gebäude und Individualverbraucher – durch finanzielle Anreize belohnt werden, wenn sie Strom dann nutzen, wenn das Angebot im Stromnetz durch die erneuerbaren Stromquellen (zu) hoch ist. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bezeichnet sie als „die Kommunikationsplattform im intelligenten Energienetz der Zukunft“ und hält sie für eine nachhaltige Lösung zur Senkung des Verbrauchs fossiler Energie in Deutschland.
Für die Frage zur fairen Kostenverteilung – dem Investor-Nutzer-Dilemma – wird die Digitalisierung neue Wege aufzeigen, aber kein Allheilmittel sein: Der Diskurs zu einer für alle tragbaren Lastenverteilung zwischen öffentlichen Haushalten, privaten Investoren und Mietern muss offen und kontinuierlich geführt werden, um Fehlentwicklungen gegenzulenken, die Klimaziele und Sozialverträglichkeit gegeneinander ausspielen.